Kategorie: Aktuelles

EGON im Podcast

Am Donnerstag, 3.9. durften wir, Kiara und Paul von EGON, eine neue Erfahrung machen – EGON war zu Gast beim Podcast „Heimatliebe“ unserer Partnergenossenschaft Volksbank RheinAhrEifel EG.
Der Leiter der Marketingabteilung, Jan Erik Burkhardt, sprach mit uns über Raiffeisens Ideen, unseren Einsatz für unser Eichendorff, Nachhaltigkeit und über die Heimat.

Hört einfach mal rein!

Öffnung der Jugendbibliothek

Liebe Leseratten!

Endlich ist es soweit! Die Jugendbibliothek darf wieder öffnen. Ab sofort stehen Euch wieder unsere Bücher zur Ausleihe zur Verfügung.

Wir bitten alle ausgeliehenen Bücher bitte zurückzugeben oder bei uns zu verlängern. In Zeiten von Corona ist es leider notwendig, einen gesonderten Hygieneplan vorzuweisen. Diesen findet Ihr hier.

Bleibt Gesund und viel Spaß beim Lesen!

Euer Jugendbib Team

 

STADTRADELN

STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

In Koblenz findet Stadtradeln zwischen dem 02. – 22. September 2020 statt.

Macht mit und meldet euch im Team Eichendorff-Gymnasium an:

https://www.stadtradeln.de/index.php?&id=171&team_preselect=442226

Information zum Masernschutz

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Bei Minderjährigen sind die Eltern zw. Sorgeberechtigte verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen diesen Nachweis selbst erbringen.

Der vorgeschriebene Nachweis kann mit folgenden Unterlagen erbracht werden:

  1. Impfpass, aus dem sich 2 Masernimpfungen ergeben, oder
  1. ärztliche Bescheinigung über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern (v. a. Labornachweis) oder
  1. ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation)
  1. Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B. Gesundheitsamt, Schule) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde.

Für eine ärztliche Bescheinigung (siehe 2. und 3.) können Sie den hier hinterlegten Vordruck nutzen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn

  • bereits im laufenden Schuljahr die Schule besucht und sie auch im kommenden Schuljahr besuchen wird (Bestandskinder), müssen Sie den Nachweis vorlegen bis zum 31. Juli 2021.
  • bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 die Schule verlässt, müssen Sie hier keinen Nachweis vorlegen. Falls ein Schulwechsel erfolgt, müssen Sie der aufnehmenden Schule den Nachweis im Zuge der Anmeldung an dieser Schule vorlegen.

Was folgt, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?

Wenn Sie den Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, muss die Schulleitung Ihre Tochter oder Ihren Sohn bei Neuzugängen sofort und bei Bestandskindern ab dem 1. August 2021 u. a. mit Namen und Adresse an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt fordert Sie dann auf, den Nachweis zu erbringen. Legen Sie den Nachweis dort nicht vor, kann es ein Bußgeld verhängen. Ein Ausschluss vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Masernschutzgesetz nicht vorgesehen.

Einzelheiten, wie die Schule die Kontrolle der vorzulegenden Nachweise organisieren wird, werden Sie gesondert erhalten.

Wir bitten Sie den Nachweis innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.

Soweit Sie grundsätzlich Fragen zum Masernschutzgesetz haben, finden Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.masernschutz.de).

Bitte lassen Sie Ihr Kind einen entsprechenden Nachweis bei der Klassen- bzw. Stammkursleitung vorlegen. Eine Ablage dieses Nachweises erfolgt nicht.

gez. Hans-Georg Meier, Schulleiter

Neue Stundenplansoftware WebUntis

Zum neuen Schuljahr haben wir unser Stundenplanprogramm gewechselt. Ihr könnt ab sofort euren Stundenplan mit integrierten Vertretungstunden immer online einsehen und auch die zugehörige APP auf dem Handy nutzen. Im internen Bereich findet ihr aber noch eine PDF-Version der Pläne! Die alte Vertretungsplan APP könnt ihr löschen, dort werden keine Daten mehr hinterlegt!

Die Erstzugangsdaten werden am Montag in der Klassen- bzw. Stammkursleitungsstunde ausgeteilt. Wer darauf nicht warten möchte, kann mithilfe der Anleitung UNTIS-Erstanmeldung SuS im internen Bereich versuchen, seine Erstzugangsdaten selbst zu ermitteln.

Bitte seht es nach, wenn bei komplizierten Namen die Beschreibung nicht greift. Dann müsst ihr euch zur Not bis Montag gedulden.

Wir werden nach der Erprobung nach und nach weitere Features in den Onlinestundenplan  integrieren.

Zur Software kommt ihr über den Link https://www.webuntis.com, anschließend müsst ihr ggf. noch die Schule auswählen. Einen direkten Link gibt es auch in der Menüzeile auf der Homepage!

Solltet ihr euch schon vor Montag einloggen, dann achtet darauf, dass ihr das Datum auf den 17.8. setzt, sonst werdet ihr nichts sehen!

Elternbrief des Schulleiters zum Schulstart

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wir stehen am Beginn eines neuen Schuljahres. Die Corona-Pandemie, die das letzte Schuljahr massiv beeinflusst hat, wird auch das vor uns liegende Schuljahr 2020/21 prägen.

Grundsätzlich werden vom Ministerium drei Szenarien des Unterrichtens vorgegeben:

Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot

Der Präsenzunterricht findet im regulären Klassenverband und in den regulären Lerngruppen statt. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit sind, erhalten im Rahmen der Möglichkeiten ein Angebot im Fernunterricht, das dem Präsenzunterricht gleichsteht.

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot

Es wird auf Grund der Infektionslage ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen erforderlich. In diesem Fall werden wir eine Notbetreuung anbieten. Über die genaue Organisation werden sie auf unserer Homepage informiert.

Szenario 3: Temporäre Schulschließung

Der Präsenzunterricht wird für einen Teil der Schule (Kurs/Klasse/Klassenstufe oder Jahrgangsstufe) oder die gesamte Schule untersagt. Der Unterricht muss für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ausschließlich als Fernunterricht erfolgen. Auch hier werden wir für die von der Schließung betroffenen Schülerinnen und Schülern eine Notbetreuung anbieten.

In Phasen, in denen der Präsenzunterricht nicht angeboten werden kann, werden wir unsere Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der folgenden digitalen Medien betreuen:

Schulische E-Mail-Adresse mit der Endung @eichendorff-koblenz.de: Zur Kommunikation mit den Lehrerinnen und Lehrern steht Ihnen die schulische E-Mail-Adresse zur Verfügung. Eine vollständige Liste finden Sie auf unserer Homepage unter

https://eichendorff-koblenz.de/kollegium/ .

Google-Classroom: Diese Plattform ermöglicht es uns, Aufgaben an die Schülerinnen und Schüler zu verteilen. Auch das Einsammeln von bearbeiteten Aufgaben ist über diese Plattform möglich. Ebenso bietet dieses System im Stream die Möglichkeit Fragen innerhalb der Lerngruppe zu diskutieren.

Webex: Das Programm Webex ist das vom Land Rheinland-Pfalz empfohlene Videokonferenzsystem. Bei diesem System ist es möglich, mit den Lehrerinnen und Lehrern zu kommunizieren. Auch ein Streamen des Präsenzunterrichtes für die Schülerinnen und Schüler, die nicht an diesem teilnehmen können, ist möglich.

Für die beiden letzten Systeme benötigen wir die Zustimmung einer Nutzung. Diese muss bei Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren von den Eltern und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, bei Schülerinnen und Schülern über 16 Jahren von diesen. Viele von Ihnen haben bereits diese Erklärung unterschrieben. Falls dies noch nicht geschehen ist, finden Sie die Erklärungen für diese Systeme auf unserer Homepage im internen Schülerbereich auf https://eichendorff-koblenz.de/schueler/ unter „Links und Formulare“

Ich möchte Sie, falls noch nicht geschehen, dringend bitten, diese Erklärungen auszufüllen und Ihren Kindern so die Teilnahme an diesen Systemen zu ermöglichen. Sollten Sie eine Teilnahme ablehnen, werden wir Ihr Kind per E-Mail mit Aufgaben versorgen.

Auf unserer Homepage werden wir einen Unterpunkt „Corona“ einrichten. Hier werden wir alle Informationen unserer Schule aber auch von Ministerium, ADD und Stadt Koblenz als unseren Schulträger sammeln.

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, vor uns liegt ein sehr ungewisses Schuljahr. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam angehen. Falls es Probleme gibt, so versuchen Sie diese zu formulieren und nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der jeweiligen Fachlehrerin bzw. dem jeweiligen Fachlehrer auf.

Ich hoffe, dass wir alle gesund durch dieses vor uns liegende Schuljahr kommen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Meier
Schulleiter

Informationen für die MSS

MSS 11

Am Montag (17.8.) findet für die Jahrgangsstufe 11 in den ersten beiden Stunden eine Veranstaltung in der Aula statt. Themen: Kurseinteilung, Sportkurswahl, MSS-Information für die 11. Jahrgangsstufe. Anschließend findet eine Stammkursstunde mit Ausgabe der Schulbücher, Stundenplan, Entschuldigungsbögen etc. statt.

MSS 12 und MSS 13

Am Montag (17.8.) findet für die Jahrgangsstufe 12 in der 4. Stunde eine Informationsveranstaltung mit Frau Ehmer statt. Für die Jahrgangsstufe 13 findet eine solche Veranstaltung in der 5. Stunde statt. Beide Veranstaltungen finden in der Aula statt.