Ab Montag, 02.05.gelten neue Regeln. Das entsprechende Schreiben des Ministeriums wurde auf unserer Homepage eingestellt.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
Absonderung
- Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
- Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig. Dies betrifft nicht nur die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen.
Testungen und Maskentragen
- Die Pflicht zu anlasslosen Testungen und die 5-Tages-
Testungen für Klassen und Lerngruppenwurden, entfällt. - Wir haben noch einen Vorrat an Testkits, so dass wir weiterhin entsprechende Tests durchführen können.
Maskentragen
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.
- Masken können aber freiwillig weiter getragen werden. Dies empfehlen wir ausdrücklich.
Melde- und Informationspflichten
- Die Meldepflicht der Schulleitung gegenüber dem Gesundheitsamt bleibt bestehen.
- Die Gesundheitsämter können nach wie vor weitergehende Maßnahmen anordnen, sofern diese ein besonderes Infektionsgeschehen identifizieren.
Wir haben unseren Hygieneplan angepasst. Dabei entfallen auch die Einbahnregelung in den Gängen, Treppenhäusern sowie Ein- und Ausgängen sowie die Beschränkungen bei der Toilettenbenutzung.
Ebenso angepasst wurde unser Testkonzept und das Merkblatt zum Vorgehen bei Coronainfektionen.