Brief des Schulleiters zur Testpflicht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Wiederbeginn des Wechselunterrichtes am Donnerstag, 29.04.2021 gilt auch für unsere Schülerinnen und Schüler genau wie für die Lehrerinnen und Lehrer die Verpflichtung an zwei Selbst- oder Schnelltests pro Woche teilzunehmen.

Am Eichendorff-Gymnasium werden wir wie folgt verfahren: Unsere Schülerinnen und Schüler nehmen am Selbsttest in der Schule teil. Wie dieser Test organisiert ist, entnehmen Sie dem folgenden Schreiben:
Information zur Testpflicht

Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind sich in der Schule selbst testet, können Sie uns einen Testnachweis über einen Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einer anderen Testeinrichtung oder einen entsprechenden Nachweis über einen von einer Ärztin oder einem Arzt abgenommenen oder überwachten Test zu Unterrichtsbeginn vorlegen. Für alle Testnachweise gilt, dass sie zum Zeitpunkt der Vorlage in der Schule nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Falls Ihr Kind weder am Selbsttest teilnimmt, noch einen qualifizierten Nachweis über einen Schnelltest vorlegt, darf es nicht am Unterricht teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Meier