Die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Corona

Ab wann gilt die Quarantäne

Die Quarantäne für Kontaktpersonen gilt ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Homepage bzw. in Webuntis. Diese Vorabinformation durch die Schule muss befolgt werden. Die entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes wird zeitnah verschickt.

 

Kann ich mich testen lassen?

Testen lassen sollten sich nur Personen, die Symptome haben. Darüber hinaus entscheidet das Gesundheitsamt, ob die ganze Klasse der betroffenen Person getestet wird.

Wichtig: Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Befreiung aus der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne.

 

Müssen auch Eltern und Geschwisterkinder zu Hause bleiben oder können diese zur Schule gehen oder zu ihrer Arbeitsstelle?

Nein, müssen sie nicht. Sicherheitshalber können Eltern die Geschwisterkinder natürlich zu Hause lassen. Das Gesundheitsamt empfiehlt, soweit es geht auf direkte soziale Kontakte zu verzichten, die allgemeinen Hygienemaßnahme einzuhalten und Abstand zu Personen zu halten, die zur Risikogruppe zählen. Eine formelle Quarantäne besteht jedoch nicht. Der Arbeitgeber oder die Schule der Kinder müssen im Zweifelsfall entscheiden.

 

Muss mein Kind nach der Quarantäne wieder in die Schule gehen, auch wenn ich Angst vor Ansteckung habe?

Der Schulbetrieb wird nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt wieder gestartet. Die Eltern werden darüber informiert.

 

Warum ist die ganze Klasse betroffen?

Es ist wichtig, weitere Kontakte von Schülerinnen und Schülern bestmöglich zu vermeiden. Es gilt mögliche Übertragungsketten wirkungsvoll zu unterbrechen. Daher kann die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt leider nicht auf einzelne Personen beschränkt werden

 

Ist diese Maßnahme nicht vollkommen überzogen?

Es gibt keine Musterlösungen und es muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Schulleitung, Stadt und Gesundheitsamt tragen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und des Schulpersonals. Die Maßnahmen wurden einstimmig so entschieden.

 

Wie erfahre ich, ob mein Kind Kontaktperson 1. Grades ist?

Alle genannten Kinder gelten als Kontaktpersonen. Sobald Sie diese Information erhalten, gilt auch die Quarantäne. Das Gesundheitsamt kontaktiert alle Kontaktpersonen persönlich. Diese erhalten in den nächsten Tagen eine amtliche Quarantäne-Anordnung.

 

Was passiert, wenn bei einer Testung weitere positive Testergebnisse zum Vorschein kommen?

Die Sachlage wird dann neu bewertet und die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Was bedeutet: „sich umsichtig verhalten“?

Persönliche Kontakte zu Mitmenschen beschränken und zu jenen, die einer Risikogruppe angehören, möglichst zu vermeiden. Zudem gilt wie stets die AHA-Formel: Abstand halten – Hygiene beachten – in bestimmten Situationen Alltagsmaske tragen.

 

Mein Kind ist chronisch krank, was muss ich beachten, wo erhalte ich gezielte Informationen?

Bei Fragen sollten Sie Kontakt zum behandelnden Kinderarzt oder Hausarzt bzw. zur Corona-Hotline der Kreisverwaltung unter Tel. 0261/108-730 aufnehmen. Sollten beim Kind Symptome auftreten, muss der Hausarzt kontaktiert oder eine der Corona-Ambulanzen in Mayen oder Koblenz aufgesucht werden.

 

Warum erhalten wir keine Auskunft darüber, wer die infizierte Person ist?

Wir bitten um Verständnis, dass das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden darf. Darüber hinaus würde das Bekanntwerden der Person keinerlei Vorteile mit sich bringen.

 

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen rund um die Corona-Pandemie können sich Bürger aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz hier telefonisch informieren:

  • Corona-Hotline der Kreisverwaltung: Tel. 0261/108-730
  • Bürgertelefon der Stadt Koblenz: Tel. 0261/129-6655

Beide Hotlines sind von Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr erreichbar. Über die Erreichbarkeit an Wochenenden und Feiertagen informiert der Landkreis bzw. die Stadt.

Unter Tel. 0800/575 81 00 können sich Bürger zudem an die Corona-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz wenden.

 

Wie und wo kann ich mich generell testen lassen?

Sofern Symptome auftreten, können Bürger der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz ohne Anmeldung die Ambulanzen in Koblenz und Mayen aufsuchen. Bürger anderer Landkreise wenden sich bitte an die für sie zuständige Corona-Ambulanz.

  • Die Corona-Ambulanz in der Weiersbachhalle (In der Weiersbach, 56727 Mayen) in Mayen ist montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr geöffnet.
  • Die Corona-Ambulanz in Koblenz (CGM Arena, Jupp-Gauchel-Straße 10, 56075 Koblenz) hat folgende Öffnungszeiten:

Montag: 9 bis 16 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen sind die Corona-Ambulanzen in Koblenz und Mayen geschlossen. Patienten können sich in dieser Zeit unter der kostenfreien Rufnummer 116117 an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden oder direkt die bekannten Bereitschaftspraxen ansteuern. Infos: https://www.kv-rlp.de/patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst/