Hinweise zur Beantragung der Lernmittelfreiheit zum Schuljahr 2021/22

Für das Schuljahr 2021/2022 sollen die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt bekommen.

Leider sind diese Anträge bis heute nicht bei uns in der Schule angekommen. Da es ohnehin schwierig ist, diese persönlich auszuhändigen, möchten wir Ihnen hier die Onlineinformationen bezüglich der Lernmittelfreiheit zum kommenden Schuljahr 2021/22 zur Verfügung stellen und Sie in hinsichtlich der Fristen und Vorgehensweise auf dem Laufenden halten.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich beim Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

Abgabefrist ist der 15. März 2021.

Die Teilnahme an der kostenlosen Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.

Das Merkblatt mit dem Antragsformular können Sie hier herunterladen und dann ausdrucken:

Das Antragsformular ohne Merkblatt können Sie hier herunterladen: