Die Rücknahme der ausgeliehenen Bücher für das laufende Schuljahr erfolgt am Dienstag, 19.06.2018 im Pavillon links.
Hier ist der Zeitplan für die Rückgabe:
Zeitplan Rückgabe der Schulbücher
Was sind meine Aufgaben als Elternteil?
Auf dem Rücknahmeschein stehen alle Schulbücher, die Sie abgeben müssen.
- Wir möchten Sie darum bitten, alle Schulbücher, die laut Rücknahmeschein zurückgegeben werden müssen, am geplanten Rücknahmetag Ihrem Kind mitzugeben.
- Bitte geben Sie den Rücknahmeschein unbedingt ebenfalls Ihrem Kind mit.
Was bedeuten die verschiedenen Kategorien auf dem Rücknahmeschein?
Exemplare, die zurückgegeben werden | Bitte geben Sie die Bücher zurück! | |
Exemplare, die in Schülerhand verbleiben | Diese Bücher können im nächsten Jahr weiter genutzt werden und müssen nicht zurück-gegeben werden | |
Exemplare, die vom Schulträger nicht zurückgenommen werden und dauerhaft in Schülerhand verbleiben | Diese Schulbücher haben ihre Verwendungs-dauer überschritten und gehen in Ihr Eigentum über | |
Was passiert bei nicht abgegebenen Schulbüchern?
Bei Nichtrückgabe wird Ihnen der Zeitwert des Buches in Rechnung gestellt.
Was passiert, wenn ein Buch deutliche Gebrauchsspuren hat?
Ob ein Buch auf Grund seines Zustandes nicht mehr verwendbar ist, entscheidet das Kultur- und Schulverwaltungsamt im Einzelfall. Ist ein Buch auf Grund seines Zustandes nicht mehr nutzbar, so wird Ihnen der Zeitwert des Buches in Rechnung gestellt.
Warum muss mein Kind nur ein Teil der Schulbücher abgeben?
Grundsätzlich besteht das Schulbuchpaket aus den Einjahres- und den Mehrjahresbänden. Nimmt Ihr Kind im nächsten Jahr an der Schulbuchausleihe teil, so müssen nur die Einjahresbände abgegeben werden.
Auf dem Rücknahmeschein stehen Schulbücher, die ich nicht entliehen habe!
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Mitarbeiterin des Kultur-und Schulverwaltungsamtes oder senden eine Email an schuelerbezogene.leistungen@stadt.koblenz.de
Warum muss mein Kind trotz Teilnahme im nächsten Jahr alle Schulbücher zurückgeben?
Bitte wenden Sie sich direkt Ihre zuständige Mitarbeiterin des Kultur-und Schulverwaltungsamtes oder senden eine Email an schuelerbezogene.leistungen@stadt.koblenz.de.