Oberstufenbibliothek

Die Bibliothek des EG wird vornehmlich von SchülerInnen der Oberstufe und LehrerInnen genutzt. Täglich arbeiten zwischen 60 und 80 SchülerInnen und Lehrkräfte in der Bibliothek.
Der Bestand an Büchern, Nachschlagewerken, Zeitschriften beträgt ca. 12000 Bände; der Bestand an Medien befindet sich noch im Aufbau.
Im Aufbau befindet sich ebenfalls die Digitalisierung der Bibliothek; zur Zeit werden mehrere Computerarbeitsplätze für die Internetrecherche installiert, zudem wird es einen Computerauskunftsplatz für die Bestände geben und einen Arbeitsplatz zur Digitalisierung der Bestände und Neuerwerbungen.

Die Bibliothek ist täglich geöffnet von:
9.00 Uhr – 15.30 Uhr

Während der großen Pausen der Aufsicht muss die Bibliothek verlassen werden.

Benutzungsordnung der Bibliothek des Eichendorff-Gymnasiums Koblenz
Die Schulbibliothek steht als Zentralbibliothek (Mediathek) allen Schülern und Lehrern des Eichendorff-Gymnasiums zur Verfügung. Sie ist ein Ort des Lernens und dient vorrangig der persönlichen Weiterbildung der Unterstützung und der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Damit die Bibliothek funktionsfähig bleibt, ist es notwendig, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird.Es gelten die folgenden Bestimmungen:

1. Beim Betreten der Bibliothek muss der Benutzer unaufgefordert seinen Schülerausweis der Bibliotheksaufsicht vorlegen.

2. Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung (als Teil der Hausordnung) bei Eintritt in die Schulgemeinschaft an.

3. Unterschieden wird zwischen einem Ausleih- und einem Präsenzbestand.

4. Bücher (Medien), die nicht ordnungsgemäß durch Leihschein oder Verbuchung im PC entliehen wurden, dürfen nicht aus der Bibliothek mitgenommen werden.

5. Bücher (Medien), dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben.

7. Die Leihfrist beträgt in der Regel 2 Wochen, sie kann auf mündlichen Antrag hin um weitere 2 Wochen verlängert werden. Wird die Leihfrist überschritten, erfolgt zunächst die erste schriftliche Erinnerung. Nach ergebnislosem Verstreichen einer weiteren Woche folgt die zweite schriftliche Erinnerung(Mahnung). Werden daraufhin die entliehenen Bücher (Medien) nicht innerhalb einer Woche zurückgegeben oder deren Gegenwert nicht erstattet, erfolgt der sofortige Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung. Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten angeschrieben und über den Neuanschaffungsbetrag der entliehenen Bücher (Medien) informiert. Wird der Schaden dann nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen, wird der Vorgang zur Durchsetzung von Regressansprüchen an die Stadt Koblenz als Sachkostenträger weiter gemeldet. Mit der Rückgabe oder der Kostenerstattung endet der Ausschluss.

8. Vor der Herausgabe eines Abgangs- oder Abschlusszeugnisses müssen sämtliche entliehenen Bücher (Medien) an die Bibliothek zurückgegeben werden.

9. Eintragungen, Unterstreichungen und Entfernung von Blättern o.ä. gelten als Beschädigung. Beschädigte oder verlorengegangene Bücher (Medien) müssen vom Entleiher ersetzt werden.

10. Die Computer dürfen nur für unterrichtliche bzw. schulische Zwecke verwendet werden. Seiten, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen keinesfalls besucht werden.

11. Unterhaltungen und Spiele sind zu unterlassen.

12. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet (vgl. Hausordnung).

13. Die Anordnung der Arbeitstische und der Stühle darf nicht verändert werden.

14. Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht erlaubt.

15. Ist ein Benutzer der Bibliothek nicht bereit, sich der Ordnung anzupassen und berechtigten Bitten der eingesetzten Aufsicht oder des Lehrpersonals zu entsprechen, so kann er für bestimmte Zeit vom Besuch der Bibliothek ausgeschlossen werden.

16. Die Bibliothek ist für Schüler/innen nur während der Öffnungszeiten zugänglich.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Hausordnung